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   BVerwG, 04.01.1989 - 6 PB 23.88   

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BVerwG, 04.01.1989 - 6 PB 23.88 (https://dejure.org/1989,8096)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.1989 - 6 PB 23.88 (https://dejure.org/1989,8096)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 1989 - 6 PB 23.88 (https://dejure.org/1989,8096)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.09.1983 - 6 P 1.82

    Personalrat - Einstellung einer teilzeitbeschäftigten Schreibkraft - Verteilung

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1989 - 6 PB 23.88
    Diese Rechtsauffassung steht nicht im Widerspruch zu dem von der Beschwerde als Divergenzentscheidung bezeichneten Beschluß des Senatsvom 12. September 1983 - BVerwG 6 P 1.82 - (DVBl. 1984, 48 = ZBR 1984, 78).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 9/87

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei einer Einstellung einer Lehrerin in einem

    Auf die Teilzeitbeschäftigung als solche konnte der Antragsteller danach im vorliegenden Fall seine Zustimmungsversagung nicht stützen; denn diese Frage lag als nicht seinem kollektiven Schutzauftrag unterliegender Bestandteil des Dienstverhältnisses außerhalb seiner Mitbestimmung (ebenso BVerwG, Beschl. v. 30.9.1983 - 6 P 4.82 -, PersV 1985, 167; Beschl. d. Sen. v. 27.5.1988 - 18 L 7/87 -, bestätigt durch Beschl. des BVerwG v. 4.1.1989 - 6 PB 23.88 -).

    In Fortsetzung dieser Rechtsprechung hat der Senat entschieden, daß die Rüge, ein Lehrer sei gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 des Nds. Schulgesetzes nicht in einem Angestellten-, sondern in einem Beamtenverhältnis einzustellen, als Begründung für eine Zustimmungsverweigerung grundsätzlich unbeachtlich ist (Beschl. v. 27.5.1988 - 18 L 7/87 -, bestätigt durch Beschluß des BVerwG v. 4.1.1989 - 6 PB 23.88 -).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 3/88

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten der Personalvertretung; Abbruch des

    Mit den Mitbestimmungsrechten des Personalrats aufgrund des niedersächsischen Personalvertretungsrechts bei der Einstellung von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften im Angestelltenverhältnis hat sich der Senat rechtsgrundsätzlich in einem vergleichbaren Fall in seinem Beschluß vom 27. Mai 1988 - 18 OVG L 7/87 - (bestätigt durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 1989 - BVerwG 6 PB 23.88 -) befaßt.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 4/89

    Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung einer Studienassessorin; Antrag auf

    Schließlich geht auch der Angriff des Antragstellers gegen die Auslegung, die § 96 b Abs. 5 Nr. 1 Nds. PersVG in der Entscheidung des Senats vom 27. Mai 1988 - 18 L 7/87 - (bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 4.1.1989 - 6 PB 23.88 -) gefunden hat, fehl.
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